Fabian Scholz
Dualseelenmeisterschaft
Herner Str. 30
D-45886-Gelsenkirchen
Tel.: +4915776323872
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, Seminar- und Workshop-Teilnehmer sowie für Beratungs-, Readings-, Fernheilungs- und Coaching-Klienten:
§ 1 Geltungsbereich der AGB
Die Buchung von Angeboten von und bei Fabian Scholz erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Seminar/ Workshop/ Coaching-Termin, Beratung usw.) bzw. Buchung, welche schriftlich, mündlich, telefonisch, oder über das Internet erfolgen kann, bietet/en der/die Teilnehmer, Fabian Scholz den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzenden Angaben, die während des Kaufs oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch Fabian Scholz zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung einer Terminbestätigung bzw. reicht bei anderen Angeboten eine mündliche Zusage.
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muss der Teilnehmer unverzüglich Fabian Scholz mitteilen. Sollte der Teilnehmer 7 Tage nach Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung des Angebots keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet sich umgehend mit Fabian Scholz in Verbindung zu setzen.
3. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vertrag.
§ 3 Vertragspflichten der Teilnehmer/innen
Den Teilnehmern ist bekannt,
– dass im Laufe des Seminars/Workshops/Beratung persönliche und berufliche Umstände der Teilnehmer zur Sprache kommen, die unter Umständen vertraulich sind. Die Teilnehmer verpflichten sich, über solche Umstände außerhalb des Seminars / Workshops/Beratung grundsätzlich Stillschweigen zu bewahren.
– die ihnen zu Übungszwecken zur Verfügung gestellten Unterrichtsmittel mit der größtmöglichen Sorgfalt zu behandeln sind sowie nur im Rahmen des Seminars/ Workshops und nach Anleitung des Dozenten benutzt werden dürfen.
§ 4 Urheberrecht
Den Teilnehmern ist bekannt, dass Seminar- und Workshop- und Beratungs-Unterlagen und Lernsoftware urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden diese nur persönlich nutzen, nicht an Dritte weitergeben, nicht vervielfältigen oder veröffentlichen. Sie werden die ihnen zugeteilten persönlichen Passwörter vertraulich behandeln.
§ 5 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise
1. Die Leistungsverpflichtung von Fabian Scholz ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen.
2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Fabian Scholz verbindlich.
3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Fabian Scholz ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Fabian Scholz ist berechtigt den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des Angebots) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.
4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro.
§ 6 Zahlung
1. Beim Kauf bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
2. Wird der Preis trotz Mahnung innerhalb gesetzter Frist nicht bezahlt, so kann Fabian Scholz die Durchführung des Vertrages ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß §5 belasten.
§ 7 Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
1. Der Teilnehmer kann bis Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Fabian Scholz vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Fabian Scholz.
2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer – gilt auch für Beratungen und Coachings – steht Fabian Scholz unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
ab Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 25%,
mindestens jedoch 25 Euro,
vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Beginn: 30%
vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 35%
vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 50%
vom 7. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn: 65%
von 24 Stunden vorher bis zum Beginn: 100%.
Bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: 100 %
Ein verspätestes Erscheinen (ab 10 Minuten nach Beginn der gebuchten Leistung) zählt als Nichterscheinen.
Wird der Termin, der Workshop oder das Seminar oder die Beratung oder das Coaching vom Kunden selbst abgebrochen, ist die Gebühr zu 100% zu bezahlen. Bei Abweichung dieser Rücktrittsklauseln zu speziellen Ausschreibungen von Fabian Scholz (z.B. Auslandsseminare, Wochenendseminare etc.) gelten immer die Klauseln der Ausschreibung.
3. Dem Teilnehmer ist es gestattet, Fabian Scholz nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4. Fabian Scholz behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
5. Fabian Scholz empfiehlt den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung.
6. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungsortes besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat Fabian Scholz Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag (Veranstaltungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird von Fabian Scholz an den Teilnehmer unbar ausgezahlt.
7. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
§ 8 Rücktritt durch Fabian Scholz – Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen
1. Fabian Scholz kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung/ Bestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen (z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindesteilnehmerzahl).
b) Fabian Scholz ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Veranstaltung (Angebot) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt von Fabian Scholz später als eine Woche vor Beginn ist nicht zulässig.
2. Ein Rücktrittsrecht besteht wenn Fabian Scholz die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird.
3. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1 – 2 durch Fabian Scholz wird der Kaufpreis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt.
4. Wird das Angebot nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann Fabian Scholz ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Fabian Scholz hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.
5. Fabian Scholz kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in dem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahme-voraussetzung nicht erfüllt. Kündigt Fabian Scholz, so behält er den Anspruch auf den gesamten Veranstaltungspreis; Fabian Scholz muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.
§ 9 Haftung
1. Die Haftung vom Fabian Scholz für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
3. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.
5. Soweit die Haftung vom Fabian Scholz ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Fabian Scholz.
§ 10 Sonstiges
1. Jeder Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich an den Veranstaltungen teil. Für Schäden an Personen oder den von Teilnehmer mitgebrachten Gegenständen, übernimmt Fabian Scholz keine Haftung. Die von uns gehaltenen Seminare sind sehr intensiv. Daher können nur Personen teilnehmen, die psychisch normal belastbar sind und somit für sich, im Seminar und in der Verarbeitungs- und Änderungszeit danach, die Verantwortung selbst übernehmen können.
2. Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner verbindlichen Anmeldung dass er keinerlei Bewusstsein beeinflussende Substanzen wie Psychopharmaka, Drogen oder starke Schmerzmittel zu sich nimmt.
§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Fabian Scholz findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
2. Der Teilnehmer kann Fabian Scholz nur an dessen Sitz verklagen.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
(§12, 1.Absatz gilt nicht für den Online-Shop)
2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet und gespeichert. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Wir versichern keine Daten an Dritte weiterzugeben.